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Autofahren ab 15 Jahren in allen Bundesländern

 

Jugendliche in ganz Deutschland können jetzt den Führerschein AM mit 15 Jahren machen (BGBL 2021 Teil I Nr. 48). Das entsprechende Gesetz ist am 28.7.2021 in Kraft getreten.

• Klasse AM für 15-Jährige jetzt in allen Bundesländern
• Bis zum 16. Geburtstag gilt AM nur in Deutschland
• Keine Fahrten ins Ausland vor dem 16.Geburtstag erlaubt


Gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität. Es ist deshalb wichtig, dass das Mindestalter für den Moped-Führerschein (Klasse AM) gesenkt wurde.

Einem entsprechenden Gesetzesentwurf mit einer bundeseinheitlichen Lösung hat der Bundesrat am 28.Mai 2021 zugestimmt. Das Gesetz trat am 28.7.2021 in Kraft.

Bisherige Regelung glich Flickenteppich

Bislang konnte die Rollerfahrerlaubnis der Klasse AM nur in einzelnen Bundesländern bereits ab 15 Jahren gemacht werden. Nach dem Auslaufen eines entsprechenden Modellversuchs entschied jedes Bundesland für sich,

ob es von der Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre Gebrauch macht oder nicht. Diese unterschiedliche Handhabung führte zu einem unübersichtlichen Flickenteppich föderaler Regelungen, die insbesondere bei

Fragen der gegenseitigen Anerkennung zu Schwierigkeiten führten: So wurde zum Beispiel das Fahren in anderen als dem ausstellenden Bundesland als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt, solange der Fahrer das 16. Lebensjahr

noch nicht vollendet hatte.

Neu: Führerscheinklasse AM mit Schlüsselziffer 195

Die Fahrerlaubnis der Klasse AM wird für Führerscheinneulinge mit der geänderten Schlüsselziffer 195 erteilt, das heißt mit Auflage zu der Klasse AM, dass diese bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres nur im Inland gilt.

Fahrten ins Ausland sind damit verboten.

Mehr Mobilität für junge Menschen

15-Jährige konnten bislang nur die Mofa-Prüfbescheinigung bis 25 km/h erwerben. Aber gerade im ländlichen Bereich besteht ein erhebliches Mobilitätsbedürfnis für den Weg zur Schule oder Ausbildungsstelle,

das durch öffentliche Verkehrsmittel allein nicht zufriedenstellend gelöst werden kann.

Nur in den Bundesländern, die von der zwischenzeitlich eingeführten Ermächtigungsgrundlage Gebrauch gemacht hatten, konnte bereits mit 15 Jahren die Klasse AM erworben werden.

Mit der beschlossenen bundeseinheitlichen Regelung wird der "unübersichtliche Flickenteppich" unterschiedlicher Regelungen beendet und Jugendliche können zukünftig in allen Bundesländern bereits mit 15 die Klasse AM erwerben

und (bis zu ihrem 16. Geburtstag) im Inland überall damit fahren.

 

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